Allgemeine Mietbedingungen der Sunny Cars GmbH, München

1. Leistungen der Sunny Cars GmbH

Die Sunny Cars GmbH erbringt für ihre Privat- und Geschäftskunden (nachfolgend vereinfachend einheitlich „Kunde“ bzw. „Kunden“ genannt) weltweit Fahrzeugvermietungsleistungen und ist in ihrem Segment eines der führenden Unternehmen der Touristikbranche. Zu den Leistungspaketen der Sunny Cars GmbH gehören neben der Fahrzeugvermietung eine umfassende Beratung zur Auswahl des zu den Kundenwünschen passenden Mietwagens, einfachste Buchung und reibungslose Fahrzeugübernahmen und -rückgaben sowie zusätzliche Dienstleistungen zur Vervollständigung des Fahrvergnügens. Die Sunny Cars GmbH bietet ihre Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Mietbedingungen sowie den Kunden bereits vor der Buchung zugänglich gemachten und für den jeweiligen Einzelfall zusätzlich geltenden Besonderen Mietbedingungen (siehe unten Ziff. 4) an.

2. Vertragliche Beziehungen, Vertragsabschlüsse, Vertragserfüllung, Option „No Deposit“

2.1 Die Sunny Cars GmbH und der Kunde schließen einen Vertrag über die Anmietung eines Mietwagens durch den Kunden bei der Sunny Cars GmbH (rechtstechnisch: Untermietvertrag, nachfolgend vereinfachend „Vertrag“ genannt, vgl. zum Vertragsabschluss Ziff. 2.4).

2.2 Die Sunny Cars GmbH bedient sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag zwischen ihr und dem Kunden (vgl. Ziff. 2.1) eines geeigneten Mietwagenpartners am Zielort des Kunden. Dazu mietet die Sunny Cars GmbH für den Kunden mittels eines gesonderten Mietvertrags (rechtstechnisch: Hauptmietvertrag) bei dem von ihr ausgewählten Mietwagenpartner am Zielort des Kunden einen Mietwagen an.

2.3 Der von der Sunny Cars GmbH bei dem Mietwagenpartner angemietete Mietwagen wird mittels des Vertrags (vgl. Ziffer 2.1) durch die Sunny Cars GmbH an den Kunden untervermietet. Mit der Fahrzeugübergabe an den Kunden oder einen von dem Kunden bei der Buchung benannten Fahrer, der in diesem Falle im Zusammenhang mit der gesamten Fahrzeugmiete als ihr Vertreter auftritt, wird der Vertrag zwischen der Sunny Cars GmbH und dem Kunden im untermietvertraglichen Teil gegenüber der vorausgegangenen Fahrzeugbuchung des Kunden (vgl. Ziff. 2.4) im Hinblick auf einen bestimmten Mietwagen konkretisiert.

2.4 Der Kunde gibt mit der Übersendung der Buchungsdaten (u. a. gewünschter Anmietort, gewünschte Fahrzeugkategorie; vgl. Ziff. 9), gewünschter Anmietzeitraum, ggf. Auswahl des Angebots „No Deposit“ (vgl. Ziff. 2.5), ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags zwischen ihm und der Sunny Cars GmbH über die Anmietung eines Mietwagens auf Basis dieser Allgemeinen Mietbedingungen sowie der für den jeweiligen Einzelfall zusätzlich geltenden Besonderen Mietbedingungen (vgl. Ziff. 4) ab. Das Angebot umfasst die Zusicherung des Kunden, dass er die von ihm in der Buchung etwa als Haupt- und Zusatzfahrer (zusammen nachfolgend auch „Fahrer“ genannt) benannten Personen über alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Mietbedingungen sowie den für den jeweiligen Einzelfall zusätzlich geltenden Besonderen Mietbedingungen (vgl. Ziff. 4) informieren wird. Der Kunde wird den von ihm in der Buchung etwa als Fahrer benannten Personen die Übernahme und Führung des Mietwagens nur unter der Voraussetzung gestatten, dass sich diese zuvor gegenüber dem Kunden zur Einhaltung aller Pflichten aus dem Vertrag, dieser Allgemeinen Mietbedingungen sowie der für den jeweiligen Einzelfall zusätzlich geltenden Besonderen Mietbedingungen (vgl. Ziff. 4) und Verkehrsregeln am Zielort zugunsten der Sunny Cars GmbH verpflichten. Der Vertrag zwischen der Sunny Cars GmbH und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden und die dies dokumentierende Zusendung der Vertragsunterlagen gemäß Ziff. 10 durch die Sunny Cars GmbH zustande.

2.5 Bei Auswahl der Option „No Deposit“ ist die Buchung des Kunden nur dann bestätigt und kommt ein Vertrag erst dann zustande, nachdem der Kunde nach gesonderter Aufforderung durch die Sunny Cars GmbH, spätestens 48 Stunden vor Beginn der gewünschten Fahrzeuganmietung, seine persönlichen Daten übermittelt, sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Mietbedingungen, den Besonderen Mietbedingungen und für den Fall einer Inanspruchnahme der Kaution durch den Mietwagenpartner am Zielort des Kunden insbesondere sein Einverständnis mit seiner etwaigen Ersatzpflicht gegenüber der Sunny Cars GmbH gemäß Ziff. 6.3, 11.3, 16 und 17 dieser Allgemeinen Mietbedingungen bestätigt hat (sog. Vorab-Registrierung). Hinweis: Liegt der Sunny Cars GmbH die Vorab-Registrierung nicht bis spätestens 48 Stunden vor der gewünschten Fahrzeuganmietung vor, kann ein Vertrag nicht mehr geschlossen werden; das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags zwischen ihm und der Sunny Cars GmbH wird in diesen Fällen stillschweigend oder ausdrücklich zurückgewiesen.

3. Unterzeichnung des Hauptmietvertrags, Zusatzfahrer, Fahrzeugübernahme, Nutzung des Mietwagens

3.1 Bei der Unterzeichnung des Hauptmietvertrags mit dem Mietwagenpartner am Zielort tritt der Kunde bzw. eine andere etwa von ihm als Hauptfahrer benannte Person als Vertreter der Sunny Cars GmbH auf; der etwa von ihm benannte andere Hauptfahrer vertritt zugleich den Kunden. Hierfür erhält der Kunde mit dem Voucher (vgl. Ziff. 10.2) von der Sunny Cars GmbH eine auf ihn bzw. die von ihm etwa als Hauptfahrer benannte andere Person lautende Vollmacht. Der Voucher ist anlässlich der Fahrzeugübernahme dem Mietwagenpartner vorzulegen bzw. zu übergeben.

3.2 Der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer hat sorgsam darauf zu achten, dass alle vom Kunden etwa benannten oder im Mietpreis inkludierten Fahrer von dem Mietwagenpartner in den Hauptmietvertrag namentlich eingetragen werden (siehe auch Ziff. 3.6, 6.3 c) und 7.4). Die Sunny Cars GmbH kann dies nicht vorab veranlassen, da hierfür eine aktuelle Überprüfung der Fahrerlaubnis aller Fahrer erforderlich ist.

3.3 Sollte der vom Mietwagenpartner am Zielort angebotene Mietwagen nicht der Reservierung des Kunden entsprechen oder sich der Mietwagen nicht in einem verkehrssicheren oder nicht vertragsgemäßen Zustand befinden, so haben der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer dies sofort gegenüber dem Mietwagenpartner und parallel telefonisch gegenüber der Sunny Cars GmbH zu reklamieren, um den gesetzlichen Obliegenheiten zu genügen. Bei der Fahrzeugübergabe am Mietwagen etwa vorhandene Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug sind in einem schriftlichen Übergabeprotokoll festzuhalten, um auszuschließen, dass deren Verursachung dem Kunden bzw. den von ihm etwa benannten Fahrern angelastet werden könnten.

3.4 Der Kunde bzw. die von ihm autorisierten Fahrer sind verp¿ichtet, den Mietwagen nur nach den örtlich geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie schonend (insbesondere nicht für sportliche Wettkämpfe) zu nutzen und ihn während der Mietzeit auf etwa auftretende Mängel hin zu überwachen. Ihre Überwachungsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf die Verkehrssicherheit, den Ölstand und den Reifendruck des Mietwagens; Verluste von Öl oder Reifendruck sind unverzüglich zu korrigieren. Etwaige Fahrzeugpannen und Mängel sind dem Mietwagenpartner am Zielort des Kunden sowie der Sunny Cars GmbH sofort telefonisch zu melden und Weisungen zu deren Behebung abzuwarten. Bei Nichtbenutzung ist der Mietwagen ordnungsgemäß zu parken und gegen Diebstahl sichern. Der Kunde haftet für die Fahrer, denen er den Mietwagen etwa überlassen hat.

3.5 Für von ihm begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten haftet der jeweilige Fahrer allein und unbeschränkt. Für Kosten (insbesondere Abschleppkosten) und Gebühren, die aufgrund Falschparkens ausgelöst werden, haftet der Kunde der Sunny Cars GmbH neben den von ihm autorisierten Fahrern gesamtschuldnerisch.

3.6 Das Führen des Mietwagens durch andere Personen als den Kunden ist untersagt (vgl. Ziff. 6.3 c)) bzw. nur dann gestattet, wenn diese im Hauptmietvertrag als Fahrer eingetragen sind (vgl. Ziff. 3.2). Der Kunde ist verpflichtet, diese Personen vor Fahrtantritt mit dem Vertrag, dem Hauptmietvertrag, diesen Allgemeinen Mietbedingungen sowie mit den Besonderen Mietbedingungen vertraut zu machen und sie zur Einhaltung aller vertraglicher Regelungen und Pflichten und der örtlichen Verkehrsregeln anzuhalten. Mit Fahrtantritt akzeptieren diese Personen die Geltung dieser Regelungen und Pflichten nochmals als auch für sie verbindlich (vgl. hierzu auch Ziff. 2.4).

4. Geltung Besonderer Mietbedingungen für die konkrete Fahrzeugbuchung

4.1 Schon vor der Buchung erhält der Kunde Einsicht in die Besonderen Mietbedingungen für die konkret von ihm gewünschte Buchung, insbesondere zur Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, der Art und Höhe der zu leistenden Sicherheit (Kaution, vgl. Ziff. 5.1) sowie zu Kosten für vor Ort ggf. gesondert zu zahlendes Zubehör (vgl. Ziff. 16).

4.2 Der Kunde wird die Besonderen Mietbedingungen aufmerksam durchlesen. Etwaige Fragen (insbesondere im Hinblick auf die von ihm geplante Nutzung des in Betracht gezogenen Mietwagens) wird der Kunde im eigenen Interesse mit der Sunny Cars GmbH noch vor seiner Fahrzeugbuchung klären.

5. Kaution, Leistung durch Kreditkarte und PIN, Kreditlimit; Sonderregelungen für die Option „No Deposit“ durch den Kunden

5.1 Die Sunny Cars GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass der Kunde für die Überlassung des Mietwagens an ihn der Sunny Cars GmbH eine Sicherheit (Kaution) schuldet. Die Kaution dient der Absicherung von Schadensersatzansprüchen für den Fall von Vertragspflichtverletzungen (z.B. die nicht rechtzeitige Fahrzeugrückgabe, die Nichteinhaltung der Tankregelung im Sinne von Ziff. 17), die Beschädigung oder den Verlust des Mietwagens (vgl. dazu Ziff. 6) oder des Sonderzubehörs im Sinne von Ziff. 16. Der Einfachheit halber wird der Kunde diese Kaution nach den Regelungen in Ziff. 5.2 bis einschließlich 5.5 direkt beim Mietwagenpartner am Zielort an diesen bewirken bzw. durch den von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer bewirken lassen (vgl. insbesondere Ziff. 5.2).

5.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kaution durch die von ihm bei der Buchung als Hauptfahrer des Mietwagens bezeichnete Person (bei Privatpersonen zumeist der Kunde selbst) zu leisten ist, d. h., der Hauptfahrer muss als Inhaber auf der für die Sicherheitsleistung benutzten Kreditkarte namentlich ausgewiesen 5.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kaution durch die von ihm bei der Buchung als Hauptfahrer des Mietwagens bezeichnete Person (bei Privatpersonen zumeist der Kunde selbst) zu leisten ist, d. h., der Hauptfahrer muss als Inhaber auf der für die Sicherheitsleistung benutzten Kreditkarte namentlich ausgewiesen sein. Wird diese Anforderung nicht beachtet, kann die Übergabe des Mietwagens an den Kunden bzw. den von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer nicht gewährleistet werden, vgl. Ziff. 18.1.

5.3 In der Regel ist die Kaution durch Vorlage einer gültigen Kreditkarte (des Hauptfahrers, vgl. Ziff. 5.2) und die Eingabe der dazugehörigen PIN zu leisten; teilweise ist auch die Hinterlegung eines Bargeldbetrages (zum Teil in Landeswährung) möglich. In der Regel nicht akzeptiert werden Debitkarten zur Leistung der Sicherheit. Der Kunde wird in den Besonderen Mietbedingungen darauf hingewiesen, welche Form der Kaution in seinem Fall erforderlich ist. Wird diese Anforderung nicht beachtet, kann die Übergabe des Mietwagens an den Kunden bzw. den Hauptfahrer nicht gewährleistet werden, vgl. Ziff. 18.1.

5.4 Hat der Hauptfahrer (vgl. Ziff. 5.2) die Kaution mittels seiner Kreditkarte zu leisten (Regelfall), muss er die dafür zugeteilte PIN zur Hand haben, um einen elektronischen Kreditkarteneinsatz an einem sog. POS-Terminal zu ermöglichen. Ein manueller Kreditkarteneinsatz ist dann ausgeschlossen. Wird diese Anforderung nicht beachtet, kann die Übergabe des Mietwagens an den Kunden nicht gewährleistet werden, vgl. Ziff. 18.1.

5.5 Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass die Kreditkarte des Hauptfahrers (vgl. Ziff. 5.2) im Zeitpunkt der Gewährung der Kaution ein ausreichendes (ggf. restliches) Kreditlimit aufweist, damit die Abbuchung/Blockierung der Kaution möglich wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Kaution bis zu ihrer Rückerstattung bzw. Freigabe das Kreditlimit der zum Zweck der Sicherheitsleistung verwendeten Kreditkarte entsprechend reduziert.

5.6 Sonderregelung nur für die Fälle der Option „No Deposit“: Hat sich der Kunde bei Abschluss dieses Vertrags für die Option „No Deposit“ entschieden, wird die Sunny Cars GmbH die vom Mietwagenpartner am Zielort verlangte Sicherheit in Form einer Kaution für den Kunden im Voraus leisten, sodass der Mietwagenpartner von dem Kunden keine Kaution verlangen wird; Ziff. 5.2 bis einschließlich 5.5 finden in diesen Fällen keine Anwendung. Auf die Ersatzpflicht des Kunden gegenüber der Sunny Cars GmbH wird hiermit besonders hingewiesen: Für den Fall, dass die von der Sunny Cars GmbH hinterlegte Kaution wegen Beschädigung des Mietwagens oder sonstiger Vertragsverletzungen des Kunden bzw. der von ihm etwa benannten anderen Fahrer von dem Mietwagenpartner in Anspruch genommen wird (vgl. Ziff. 6.1), wird die Sunny Cars GmbH (insbesondere unter Beachtung der Regelungen in Ziff. 6) eine Ersatzpflicht des Kunden bzw. der von ihm etwa benannten anderen Fahrer prüfen und diese (ggf. entsprechend Ziff. 6.3) auf Zahlung in Anspruch nehmen (Regress).

6. Folgen einer Fahrzeugbeschädigung oder des Verlusts des Fahrzeugs; Rechte und Pflichten der Sunny Cars GmbH und des Kunden in diesem Zusammenhang

6.1 Sollte es zu einer (insbesondere unfallbedingten) Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl des Mietwagens kommen oder dem Kunden bzw. dem Fahrzeugführer eine Vertragspflichtverletzung zur Last liegen, wird der Mietwagenpartner unter Umständen die vom Kunden bzw. dem Hauptfahrer bzw. im Falle der Wahl der Option „No Deposit“ die von der Sunny Cars GmbH für den Kunden hinterlegte Kaution einbehalten und ggf. einen darüber hinausgehenden Betrag belasten (= Selbstbeteiligung). Die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung ist den Besonderen Mietbedingungen zu entnehmen.

6.2 Die Sunny Cars GmbH wird den Inhaber der Kreditkarte, über den die Kaution gestellt wurde, in solchen Fällen von der von dem Mietwagenpartner einbehaltenen bzw. ihr in Rechnung gestellten Kaution, schadlos halten, d. h. im Falle der Leistung der Kaution durch den Kunden oder Hauptfahrer den Einbehalt bzw. die Belastung ersetzen bzw. diese im Falle der Auswahl der Option „No Deposit“ bei der Buchung durch den Kunden ihm nicht weiterbelasten, und zwar auch bei den folgenden Schäden: • Schäden an Glas, Dach, Reifen, Unterboden inkl. Ölwanne und Kupplung • Schäden durch Verlust/Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln und/ oder Papieren • und Schäden infolge eines Einbruchs in das Fahrzeug (Polizeibericht erforderlich!) an Autoradio und/oder Navigationssystem oder deren Verlust • Kosten für die Bergung des Mietwagens infolge eines Unfalls. Nicht ersetzt werden sonstige Folgekosten wie Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, für die Beseitigung von Beschädigungen an oder die Ersatzbeschaffung von verlorenen Privatgegenständen (vgl. auch Ziffer 18.2) usw. Voraussetzung für eine Erstattung der Kaution bzw. Selbstbeteiligung (bzw., im Falle der Auswahl der Option „No Deposit“ durch den Kunden, der diesbezüglichen Kostenübernahme) ist, dass der Kunde unverzüglich die nachfolgend genannten Maßnahmen ergreift, d.h. • er unaufgefordert der Sunny Cars GmbH die nachfolgend genannten Unterlagen zusendet (per Post an die Sunny Cars GmbH, Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München oder E-Mail: customercare@sunnycars.de) • und keiner der unter Ziff. 6.3. genannten Ausschlussgründe vorliegt:

a) Der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer hat im Falle eines Unfalls, Fahrzeugdiebstahls oder sonstigen Schadens am Mietwagen unverzüglich das Büro des Mietwagenpartners am Zielort zu benachrichtigen.

b) Im Falle eines Unfalls oder Einbruchs in den Mietwagen oder seines Diebstahls hat der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer oder Zusatzfahrer die Polizei zu rufen und am Unfall- bzw. Standort des Mietwagens bis zu deren Eintreffen zu warten und diese zu veranlassen, einen Polizeibericht zu erstellen. Der Polizeibericht ist unverzüglich der Sunny Cars GmbH zuzusenden. Lehnt die Polizei die Aufnahme des Schadensereignisses vor Ort durch Erstellung eines Polizeiberichts bzw. die Aufnahme einer Strafanzeige ab, so hat der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer oder Zusatzfahrer zu dokumentieren, wann, wie und welche Polizeistation er benachrichtigt und mit welchem Polizeibeamten er gesprochen hat und diese Dokumentation der Sunny Cars GmbH zuzusenden.

c) Der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer oder Zusatzfahrer hat einen eigenen Schadensbericht zu erstellen (möglichst mit Fotos und einer Skizze) sowie die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge zu dokumentieren. Dieser Schadensbericht ist vom Kunden bzw. dem von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer oder Zusatzfahrer zu unterzeichnen und unverzüglich zusammen mit einer Kopie des bei dem Mietwagenpartner unterzeichneten Hauptmietvertrags zuzusenden.

d) Der Kunde bzw. die im Zeitpunkt des aufgetretenen Schadens den Mietwagen führende Person hat der Sunny Cars GmbH auf gesonderte Anfrage eidesstattlich zu versichern, dass gegen ihn bzw. sie wegen des Schadens am Mietwagen kein Verfahren wegen Begehung einer Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurde und er bzw. sie anlässlich der Fahrzeugnutzung weder gegen die Alkohol- bzw. Drogenkonsum regelnden örtlichen Vorschriften verstoßen noch die Fahrtüchtigkeit einschränkende Medikamente konsumiert hat.

e) Für diejenigen Fälle, in denen nicht die Option „No Deposit“ vom Kunden gewählt wurde und bei dem Mietwagenpartner geleistet wurde, gelten ergänzend folgende Regelungen: • Der Sunny Cars GmbH ist ein Zahlungsnachweis darüber vorzulegen, dass die Kaution bar bzw. per Kreditkarte bezahlt und diese vom Mietwagenpartner einbehalten bzw. die Kreditkarte weitergehend belastet wurde. • Der Sunny Cars GmbH ist zum Zwecke der Erstattung eine Bankverbindung zu nennen. • Sofern von dem Mietwagenpartner zunächst einbehaltene Beträge ganz oder teilweise erstattet werden, nachdem die Sunny Cars GmbH den Einbehalt nach den vorstehenden Regelungen ersetzt hat, oder sich ergibt, dass ein Freistellungsanspruch im Sinne von Ziff. 6.2 nicht bestand oder wieder entfallen ist, ist der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer dazu verpflichtet, der Sunny Cars GmbH unaufgefordert eine entsprechende Rückzahlung auf folgende Bankverbindung zu leisten:

UniCredit AG IBAN: DE57 7002 0270 0044 2467 32 Kontoinhaber: Sunny Cars GmbH BIC: HYVEDEMMXXX Verwendungszweck Res-Nr.: xxxxxxxRC

6.3 In folgenden Fällen ist eine Erstattung der einbehaltenen Kaution/der Selbstbeteiligung durch die Sunny Cars GmbH ausgeschlossen bzw. hat der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer oder Zusatzfahrer der Sunny Cars GmbH infolge der Auswahl der Option „No Deposit“ bei der Buchung durch ihn die vom Mietwagenpartner einbehaltene Kaution bzw. Selbstbeteiligung zu ersetzen: a) Schäden, die auf die Missachtung der Regelungen in den Besonderen Mietbedingungen, insbesondere das Befahren unbefestigter Straßen, zurückzuführen sind. b) Schäden, die als Folge von zumindest grob fahrlässigen Verstößen gegen die örtlichen Straßenverkehrsregeln entstanden sind, insbesondere Trunkenheit am Steuer, Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote oder sonstiges vorsätzliches oder als grob fahrlässiges Handeln zu bewertendes Verhalten. c) Schäden, deren Verursachung auf das Führen des Mietwagens durch nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer im Hauptmietvertrag verzeichnete Personen zurückzuführen sind. d) Solange gegen den Führer des Mietwagens wegen des Schadensereignisses ein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit schwebt bzw. wenn ein solches Verfahren rechtskräftig mit der Verhängung eines Bußgeldes oder einer Strafe endet. e) Bei Falschbetankung des Mietwagens. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass durch den Vorfall, der zur Inanspruchnahme der Kaution bzw. zur Belastung der Selbstbeteiligung geführt hat, kein oder nur ein geringerer Schaden als der Einbehalt bzw. die Belastung entstanden ist.

7. Inklusive Leistungen

7.1 Die Leistungen der Sunny Cars GmbH nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten • unbegrenzte Kilometer, • Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen • eine Kfz-Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 10,0 Mio. gemäß gesonderter Versicherungsbedingungen • ein an einen Vollkaskoschutz (CDW) sowie einen Kfz-Diebstahlschutz (TP) angelehntes Freistellungsrecht in den Grenzen von Ziff. 6 • Flughafengebühren, Flughafensteuer sowie alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Buchungsbestätigung.

7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Buchungsbestätigung und dem Vertragsbeginn, zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d. h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars GmbH keinen Einfluss hat und die auch die Sunny Cars GmbH im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars GmbH das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausgewiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars GmbH von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezahlung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars GmbH bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertragsbeginns schriftlich oder in Textform (E-Mail an info@sunnycars.de genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält dann seine etwa auf den Vertrag bereits geleisteten Zahlungen umgehend erstattet; der Kunde soll deshalb in einem etwaigen Rücktrittsschreiben unbedingt seine Kontoverbindung angeben. Weitere Ansprüche kann der Kunde in einem solchen Fall nicht erheben. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Preiserhöhungsrechts nach diesem Absatz trägt die Sunny Cars GmbH. Eine nicht rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Kunden gilt als stillschweigendes Einverständnis mit der Preiserhöhung; die Sunny Cars GmbH erwirbt deshalb in diesem Falle einen zusätzlichen Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Hierauf wird die Sunny Cars GmbH den Kunden im Falle eines etwaigen nachträglichen Zahlungsverlangens ausdrücklich schriftlich oder in Textform besonders hinweisen.

7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kunden zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Mietwagenpartner getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten (vgl. hierzu auch Ziff. 16). Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars GmbH ist dem Kunden bzw. dem von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer oder Zusatzfahrer ausdrücklich nicht erteilt.

7.4 Auch Zusatzfahrer sind vielfach im Preis inbegriffen. Achtung: Nicht im Hauptmietvertrag namentlich genannte Fahrer sind dennoch nicht zum Führen des Mietwagens berechtigt; der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass etwaige in der Buchung von ihm als Haupt- und Zusatzfahrer genannte andere Personen durch den Mietwagenpartner in den Hauptmietvertrag namentlich eingetragen werden (vgl. Ziff. 3 sowie Ziff. 6.3 c).

8. Fälligkeit der Rechnung, Preisberechnung, Preisänderungen

8.1 Die von der Sunny Cars GmbH gestellte Rechnung ist grundsätzlich 14 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn fällig (vgl. aber auch die Regelungen in Ziff. 2.5). Ein etwa davon abweichender Fälligkeitszeitpunkt ist in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. Die Preise zu den Angeboten sind in Euro (EUR bzw. bei Buchungen aus der Schweiz in CHF) angegeben. Die tatsächliche Preisberechnung richtet sich nach dem gewählten Vertragsbeginn, der dem Anmietdatum entspricht.

8.2 Die Preise werden tagesaktuell berechnet und können vor Abschluss der Buchung jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden, nicht aber rückwirkend hinsichtlich bereits durch Übersendung eines Vouchers bestätigter Mietwagenbuchungen.

8.3 Alle Preise werden in einem 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs berechnet. Das heißt: Der Mietwagen muss am Abgabetag (in der Regel am Ort der Fahrzeugübernahme, sofern mit dem Mietwagenpartner am Zielort nicht etwas anderes vereinbart wird) bis spätestens um dieselbe Uhrzeit zurückgegeben werden, zu der er übernommen wurde. Im Fall einer verspäteten Rückgabe kommen die lokalen Tarife und Bedingungen des Mietwagenpartners am Zielort zur Anwendung, auf die die Sunny Cars GmbH keinen Einfluss hat. Eventuell dadurch entstehende Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Mietwagenpartner am Zielort der Sunny Cars GmbH diese Zusatzkosten in Rechnung stellt, hat die Sunny Cars GmbH im Verhältnis zu dem Kunden einen Anspruch auf Erstattung.

8.4 Alle Preise sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Abfrage. Preisänderungen und Änderungen dieser Mietbedingungen sind für noch nicht durch Übersendung eines Vouchers bestätigte Reservierungen, d. h. bis zum Abschluss des Vertrags, jederzeit und ohne Vorankündigung möglich. Darüber hinaus bleibt eine Preisänderung unter den in Ziff. 7.2 genannten Regelungen vorbehalten.

9. Anmietung nach Fahrzeugkategorien

Die Mietwagenpartner am Zielort unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Größe und Ausstattung, die in Fahrzeugkategorien eingeteilt sind. Der Kunde hat nach den Regelungen im Vertrag deshalb Anspruch auf einen Mietwagen aus der von ihm ausgewählten Fahrzeugkategorie bzw., im Falle der Nichtverfügbarkeit eines solchen Mietwagens, einer höheren Fahrzeugkategorie, nicht aber auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell.

10. Vertragsunterlagen

10.1 Nach der Buchung erhält der Kunde einen Voucher (= Gutschein) sowie (erneut) die Besonderen Mietbedingungen, die auch die Übernahme des Mietwagens beim Mietwagenpartner am Zielort regeln.

10.2 Der Voucher beinhaltet auch eine von der Sunny Cars GmbH auf den Kunden bzw. den von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer ausgestellte Vollmacht, die den Kunden bzw. den Hauptfahrer dazu ermächtigt, im Namen der Sunny Cars GmbH mit dem Mietwagenpartner am Zielort einen (Haupt-)Mietvertrag über die im Vertrag, im Voucher und in den Besonderen Mietbedingungen abgebildete Leistung zu unterzeichnen und den Mietwagen entgegenzunehmen (vgl. Ziff. 3.1).

11. Nachträgliche Änderung des Vertrags

11.1 Sollte der Kunde den Vertrag nachträglich ändern lassen wollen, z. B. den Zeitpunkt der Anmietung oder der Rückgabe, die Fahrzeugkategorie, den Ort der Übernahme des Mietwagens oder seiner Rückgabe, so muss diese Änderung (ggf. über das zuständige Reisebüro) bei der Sunny Cars GmbH angefragt und von dort bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, so hat allein der Kunde die sich ergebenden Konsequenzen zu tragen. Solche Konsequenzen können sich auch derart ergeben, dass der Mietwagenpartner am Zielort Zahlungsansprüche gegen den Kunden erhebt. Die Sunny Cars GmbH haftet in diesen Fällen nicht für den Kunden entstehende Unannehmlichkeiten oder Mehrkosten.

11.2 Änderungen, die die geplante Übernahme des Mietwagens gefährden, wie die Veränderung von Ankunftszeiten am Übergabeort, z. B. durch die Veränderung von Abflugzeiten, durch Streiks oder durch Naturkatastrophen usw., sind unverzüglich der Sunny Cars GmbH (Notfallhotline +49 (0)89 82 99 33 10 oder E-Mail: info@sunnycars.de) und dem Mietwagenpartner am Zielort mitzuteilen.

11.3 Im Falle einer verspäteten Fahrzeugrückgabe durch den Kunden erfolgt die Abrechnung des Zeitraums der Verspätung direkt gegenüber dem Mietwagenpartner zu dessen Tarifen und Konditionen, auf die die Sunny Cars GmbH keinen Einfluss hat. Sofern die Sunny Cars GmbH insoweit für den Kunden in Vorleistung gegangen sein sollte (so etwa in den Fällen der Buchungsoption „No Deposit“, vgl. Ziff. 2.5, 5.1, 5.6), hat der Kunde ihr den von ihr geleisteten Betrag zu erstatten.

11.4 Bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme oder Nicht-Inanspruchnahme des gebuchten Mietwagens besteht kein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Mietpreises. Der Kunde ist jedoch berechtigt, der Sunny Cars GmbH nachzuweisen, dass ihr durch die nicht buchungskonforme Vertragsabwicklung durch den Kunden kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

12. Stornierung/Kündigung des Vertrags/Ausschluss der Kündigung

12.1 Stornierungen/Kündigungen des Vertrags müssen schriftlich oder in Textform erfolgen und der Sunny Cars GmbH per Post (Anschrift: Sunny Cars GmbH, Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München) oder per E-Mail (info@sunnycars.de) zugehen. Stornierungen oder Kündigungen, die gegenüber Dritten, z.B. gegenüber der Reiseleitung oder beim Mietwagenpartner am Zielort, ausgesprochen werden, können nicht anerkannt werden.

12.2 Eine Stornierung oder Kündigung ist bis zu einer Stunde vor dem Beginn der bestätigten Mietvertragslaufzeit möglich; danach ist eine Stornierung oder Kündigung nicht mehr möglich, und es fällt der Preis gemäß Reservierung an. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der Sunny Cars GmbH durch sein Storno/seine Kündigung kein Schaden oder ein gegenüber dem verfallenen Mietpreis geringerer Schaden entstanden ist.

12.3 Die Regelung des § 580a BGB findet auf den Vertrag zwischen der Sunny Cars GmbH und dem Kunden keine Anwendung.

13. (Bleibt einstweilen frei)

14. Buchungsfehler, Leistungsstörungen hinsichtlich des Mietwagens oder der reiserelevanten Zusatzdienstleistungen, Schadensminderungspflicht des Kunden

14.1 Sollten einmal Schwierigkeiten mit der Fahrzeugbuchung, dem Mietwagen oder etwaigen Zusatzdienstleistungen usw. auftreten (sog. Leistungsstörungen), hat sich der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer unverzüglich an das zuständige Reisebüro oder die Sunny Cars GmbH zu wenden (Notfallhotline: +49 (0)89 82 99 33 10 oder E-Mail: info@sunnycars.de), damit unverzüglich Abhilfe geleistet und für einen ordnungsgemäßen Buchungs- und Vertragsablauf gesorgt werden kann.

14.2 Sollte die Sunny Cars GmbH wegen Problemen mit dem Mietwagen oder mit etwaigen Zusatzdienstleistungen außerhalb der Geschäftszeiten einmal nicht für den Kunden bzw. den von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrer erreichbar sein, haben diese einen durch die Leistungsstörung möglicherweise entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern dazu die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich sein sollte, trägt die Sunny Cars GmbH unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Regelungen in Ziff. 14.3 und 18 dieser Allgemeinen Mietbedingungen (Haftung) die dadurch etwa entstehenden Mehrkosten, hinsichtlich eines etwa erforderlichen Ersatzfahrzeugs jedoch nur bei Anmietung eines solchen aus einer Fahrzeugkategorie, die der bei der Sunny Cars GmbH gebuchten Kategorie entspricht. Die Sunny Cars GmbH ist von solchen Vorkommnissen unverzüglich nachträglich zu unterrichten. Sie ist 365 Tage im Jahr zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo.–Fr. von 09:00 bis 20:00 Uhr Sa./So. und feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr Heiligabend und Silvester von 09:00 bis 14:00 Uhr Weihnachtsfeiertage von 11:00 bis 16:00 Uhr

14.3 Unterlässt es der Kunde, die Sunny Cars GmbH von einer fehlerhaften Buchung oder sonstigen Leistungsstörung o. Ä. (vgl. Ziff. 14.1 und 14.2) unverzüglich zu unterrichten, hat er den daraus resultierenden Schaden insoweit selbst zu tragen, als der Schaden infolge rechtzeitiger Benachrichtigung hätte ganz oder teilweise abgewendet werden können. Es gilt die im Abschnitt „Haftung“ (vgl. Ziff. 18) bestimmte Haftungsbeschränkung.

15. Anforderungen an Alter und Führerschein des Kunden/Fahrers

15.1 Das Mindestalter für den Fahrer eines Mietwagens liegt bei den meisten Mietwagenpartnern zwischen 21 und 25 Jahren, für höhere Fahrzeugklassen kann es auch noch darüber liegen. Bei manchen Mietwagenpartnern lässt sich das Mindestalter durch eine Zusatzgebühr herabsetzen. Je nach Mietwagenpartner kann es auch ein Höchstalter geben. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr, in manchen Ländern seit 2 Jahren, im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) oder einer äquivalenten Fahrerlaubnis sein, den er in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis dem Mietwagenpartner vor Ort vorlegen muss. Wichtig: Die genannten Ausweise müssen zwingend im Original vorgelegt werden; insbesondere digitalisierte Ausweise, Fotos von Ausweisen usw. werden nicht anerkannt. Die in den Ausweisen eingetragenen Namen müssen übereinstimmen; sollten Namensänderungen (z. B. infolge Eheschließung oder Ehescheidung) nicht in allen vorzulegenden Ausweisen vollzogen worden sein, muss eine amtliche Urkunde im Original vorgelegt werden, die den Hintergrund des bestehenden Namensunterschieds zweifelsfrei erklärt (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil). Achtung: Führerscheine der ehemaligen DDR werden nicht mehr überall akzeptiert.

15.2 Der Kunde wird bereits bei der Reservierung, d.h. vor Abschluss des Vertrags, durch die Besonderen Mietbedingungen über die im Fall seiner Buchung einschlägigen Regelungen informiert.

16. Sonderzubehör/Extras

Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten, GPS usw. können für viele Orte angefragt werden. Der Kunde muss sich über die dafür von ihm zusätzlich zu entrichtenden Entgelte, Landes- und ggf. Flughafensteuern und Gebühren bei dem zuständigen Reisebüro oder bei der Sunny Cars GmbH informieren. Solche vom Kunden zu tragende Zusatzkosten sind in den Preisübersichten der Sunny Cars GmbH nicht enthalten und werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und der Sunny Cars GmbH, sofern der Kunde sie nicht ausdrücklich und rechtzeitig vor Vertragsbeginn bei der Sunny Cars GmbH angefragt und eine diesbezügliche Bestätigung erhalten hat. Achtung: Der Sicherheitsstandard und die Handhabbarkeit von Kindersitzen entspricht in vielen Ländern nicht den in Deutschland üblichen Standards; die Mitnahme eines eigenen Kindersitzes kann deshalb zweckmäßig sein.

17. Tankregelung

Der Kunde bzw. der von ihm etwa benannte andere Hauptfahrer oder Zusatzfahrer hat die vom Mietwagenpartner am Zielort vorgegebene Tankregelung (Übernahme/Rückgabe) zu beachten; diese Regelung wird auch in den Besonderen Mietbedingungen beschrieben.

18. Haftung

18.1 Die Sunny Cars GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Kunden bzw. des von ihm etwa benannten anderen Hauptfahrers liegen und die die Sunny Cars GmbH nicht zu vertreten hat, die Übergabe des gebuchten Mietwagens vor Ort nicht zustande kommt. Solche Gründe sind zum Beispiel: Vorlage eines nicht mehr gültigen bzw. Nichtvorlage eines Führerscheins; Fehlen eines Ausweisoriginals, Vorlage eines Führerscheins, der die lokalen Anforderungen am Zielort an die Fahrerlaubnis nicht erfüllt; Nichtbeachtung von Mindest- oder Höchstaltersregelungen, Nichtbeachtung der Kreditkartenpflicht in manchen Zielgebieten (siehe Abschnitt „Kaution“ sowie die Besonderen Mietbedingungen).

18.2 Eine Haftung der Sunny Cars GmbH wegen des Verlusts von Gegenständen aufgrund Diebstahls aus dem Mietwagen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt bei deren Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Unfalls sowie hinsichtlich sonstiger Kosten, die als Folge eines Unfalls auftreten können (Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, Beschädigung oder Verlust von Privatgegenständen usw.).

18.3 Die Sunny Cars GmbH haftet im Übrigen auf Schadensersatz unbeschränkt nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Sunny Cars GmbH nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern sie eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Sunny Cars GmbH nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für von der Sunny Cars GmbH zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

18.5 Soweit die Haftung der Sunny Cars GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Angestellten, Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

19. Rechtswahl

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sunny Cars GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20. Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Unabhängig davon, ob die Sunny Cars GmbH an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilnimmt, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Seit dem 15. Februar 2016 stellt die Europäische Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungsplattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE erreichbar. In diesem Zusammenhang ist die Sunny Cars GmbH außerdem gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf die eigene E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@sunnycars.de.

Stand:

November 2024