Erstattung der Selbstbeteiligung anfordern

Ein Mietwagen von Sunny Cars soll Spaß machen – immer! Täglich geben wir dafür unser Bestes: Angefangen von der Reservierung über die Abholung vor Ort bis hin zur Rückgabe des Mietwagens möchten wir, dass alles reibungslos verläuft. Sogar im Schadensfall. Denn bei uns bleiben Sie hier nicht auf den für die Selbstbeteiligung anfallenden Kosten sitzen, da wir Ihnen diese vollständig erstatten. Zu unserem Alles-Inklusive-Paket gehören nämlich unter anderem Leistungen wie Vollkasko- und KFZ-Diebstahlschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung, die Erstattung der Selbstbeteiligung für Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden und die Erstattung der Unfallbearbeitungsgebühr. Mit einem Mietwagen von Sunny Cars müssen Sie sich somit auch im Schadensfall keinerlei Gedanken machen.

Schaden am Mietwagen - und nun?

  • Ganz wichtig - Ruhe bewahren! Ein Schaden am Mietwagen ist kein Grund zur Sorge, denn bei Sunny Cars sind Sie rundum abgesichert.
  • Machen Sie unbedingt Fotos vom Schaden, diese müssen Sie uns für die Erstattung der Selbstbeteiligung zusenden
  • Rufen Sie die Polizei, sollte dies laut den Besonderen Mietbedingungen (finden Sie in Ihren Unterlagen) notwendig sein. Sollte die Polizei nicht auftauchen, begeben Sie sich bitte zur nächstgelegenen Polizeidienststelle (sofern Ihr Mietwagen noch fahrtauglich ist)
  • Informieren Sie den Fahrzeugflottenanbieter (die Telefonnummer finden Sie auf dem Mietvertrag) und lassen Sie einen Schadensbericht erstellen. Unterschreiben Sie diesen an der Station und bitten Sie den lokalen Anbieter um eine Kopie.
  • Falls Ihr Wagen nicht mehr weiter genutzt werden kann, fragen Sie den lokalen Fahrzeugflottenanbieter um einen Ersatzwagen oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wichtig: Bei Abgabe des Fahrzeuges wird nun aufgrund des Schadens die hinterlegte Kaution vollständig oder teilweise einbehalten. Sie erhalten diese nach Einreichung der vollständigen Unterlagen von uns zurück.

Und so kommen Sie im Schadensfall an Ihr Geld

Füllen Sie dazu einfach, schnell und unkompliziert unser Online-Antragsformular aus und laden Sie folgende Dokumente hoch:

  • den vom Fahrzeugflottenanbieter vor Ort erstellten Schadensbericht
  • den Polizeibericht (sofern vorhanden)
  • den mit dem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort geschlossenen Mietvertrag oder eine Kopie davon
  • den Nachweis über die vor Ort geleistete Zahlung (Kreditkartenabrechnung oder Quittung im Falle einer Barzahlung)
  • Fotos vom Schaden
  • Ihre Anschrift und Bankverbindung für die Erstattung (IBAN und BIC)

Verwarnungsgelder müssen selbst bezahlt werden

Bitte beachten Sie: Strafzettel bzw. Kosten, die für nicht regelkonformes Fahren oder das Missachten der Straßenverkehrsregeln etc. anfallen, werden nicht erstattet. Sollten Sie, während Sie mit Ihrem Mietwagen unterwegs sind, gegen die in Ihrem Reiseland gültigen Straßenverkehrsgesetze verstoßen, müssen Sie die dafür gegebenfalls anfallenden Gebühren selbst bezahlen. In den meisten Fällen erhalten Sie hier eine Nachricht von Ihrem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort, in der Sie über das Bußgeld in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel erhabt der örtliche Fahrzeugflottenanbieter dann zusätzlich pro Bußgeldbescheid eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Werden Ihnen also beispielsweise drei Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens zugesandt, dann wird auch die Verwaltungsgebühr dreimal fällig. Den Original-Bußgeldbescheid bekommen Sie von den zuständigen örtlichen Behörden zugesandt; mit diesem müssen Sie die Angelegenheit dann auch klären. Dabei kann Ihnen Sunny Cars leider nicht behilflich sein.